Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des Schulelternbeirats vor:
- Anhören – Stellungnahme des Schulelternbeirats
- Benehmen – Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung
- Zustimmung – gemeinsame Entscheidung von Schulelternbeirat und Schulleitung
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Internetadresse: https://leb.bildung-rp.de
Kontakt
Schulelternsprecher: Johannes Wilhelm