Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des Schulelternbeirats vor:

  • Anhören Stellungnahme des Schulelternbeirats
  • Benehmen Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung
  • Zustimmung gemeinsame Entscheidung von Schulelternbeirat und Schulleitung

 

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Internetadresse:  https://leb.bildung-rp.de

Kontakt

Schulelternsprecher: Johannes Wilhelm